Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Bahnhofstraße! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Bahnhofstraße!

Nachfolgend finden Sie zusammengefasst einige Informationen meinerseits zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Ochtendung, unten stehend folgend dann die Ankündigung des Beitragsbescheides:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den kommenden Tagen werden die Bescheide über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge für die Jahre 2022 bis 2025 versendet. Anlass ist der erfolgte Ausbau der Bahnhofstraße.

Ich möchte die wichtigsten Informationen dazu kurz und verständlich erläutern:

Wer ist betroffen?

Die Beitragserhebung betrifft alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit 1 – also den Ortskern Ochtendung einschließlich der Neubaugebiete. Näheres zu den Neubaugebieten regelt § 13 - Übergangs- bzw. Verschonungsregelung - in der Ausbaubeitragssatzung.

Das Gewerbegebiet Oberholz (Abrechnungseinheit 2) ist von dieser Beitragserhebung nicht betroffen.

Wie hoch sind die Kosten und wie werden sie verteilt?

Für den Ausbau der Bahnhofstraße sind in den Jahren 2022 bis 2025 Gesamtkosten entstanden.

Nach Abzug von Erstattungen und unter Berücksichtigung der beitragsrechtlichen Vorgaben verbleiben umlagefähige Kosten.

Davon übernimmt die Ortsgemeinde Ochtendung einen Gemeindeanteil von 30 Prozent. Die verbleibenden 70 Prozent, werden auf die beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit 1 verteilt.

Die Höhe des jeweiligen Beitrags richtet sich nach der Größe und der beitragsrechtlichen Gewichtung des Grundstücks. Diese Gewichtung wurde durch die Verbandsgemeinde ermittelt.

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitragssatz für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt zusammen ca. 0,5 Euro je Quadratmeter beitragspflichtiger gewichteter Grundstücksfläche. Näheres ist aus den sich im Zulauf befindlichen Beitragsbescheiden zu entnehmen.

Der individuelle Betrag ist deshalb von Grundstück zu Grundstück unterschiedlich.

Die für Sie geltenden Zahlen werden in den Beitragsbescheiden durch die Verbandsgemeinde mitgeteilt.

Wann kommen die Bescheide?

Die Beitragsbescheide werden im Laufe des Novembers postalisch versendet.

Mir ist bewusst, dass solche Beitragsbescheide für viele Grundstückseigentümer eine finanzielle Belastung darstellen können. Deshalb ist mir eine offene und nachvollziehbare Information wichtig.

Die ausführlichen Erläuterungen, die Ausbaubeitragssatzung sowie einen Frage- und Antwortkatalog stellt die Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Links hierzu finden Sie unten stehend.

Diese Unterlagen erhalten Sie auch im Rathaus der Ortsgemeinde.

Bei konkreten Fragen zur Berechnung oder zum eigenen Bescheid wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld.

Hans-Georg Hammes
Ortsbürgermeister

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Im Folgenden finden Sie die Ankündigung des Beitragsbescheides, welche auch am 05.11.2026 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Maifeld veröffentlicht wurde:

Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld finden Sie überdies die Ausbaubeitragssatzung sowie den Frage- und Antwortkatalog:

Ausbaubeitragssatzung
Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag