Bundestagswahl 23.02.2025 Briefwahl | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bundestagswahl 23.02.2025 Briefwahl

Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahl kann ab 17. Januar beantragt werden

Am Sonntag, 23. Februar 2025, finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. Wer dann verhindert ist oder sein Kreuz lieber zu Hause macht, kann sich für Briefwahl entscheiden. Der Antrag auf Briefwahl kann ab 17. Januar gestellt werden. Gegen Ende Januar werden die Unterlagen dann verschickt.

Hier ist der vorläufige Zeitplan

  • Ab 17.01.2025 kann die Briefwahl beantragt werden.

  • Ende Januar/Anfang Februar werden die Briefwahlunterlagen verschickt.

  • Voraussichtlich bis Anfang Februar bekommen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen

Briefwahlunterlagen beantragen:

  1. Online (bis 18.02.2025.): www.maifeld.de/briefwahl oder (wenn die Wahlbenachrichtigung vorliegt) mittels dem dort abgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

  2. Persönlich an der Zentrale der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch (bis 21.02.2025 (Wahlbenachrichtigung und/oder Personalausweis /ggf. Vollmacht bitte unterzeichnet mitbringen. Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld Marktplatz 4 - 656751 Polch

    Telefon: 02654/9402-0Fax: 02654/9402-48e-Mail: info@maifeld.de

  3. Schriftlich per Post (bis 18.02.2025 - Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterzeichnet zur Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld schicken)

    Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld Marktplatz 4 - 656751 Polch

    Die Briefwahlunterlagen werden, abhängig davon, wann die Stimmzettel angeliefert werden, so schnell wie möglich versandt. Bitte beachten: Wer sich im Ausland aufhält, sollte zeitig Briefwahl beantragen und die Unterlagen unmittelbar zurücksenden, da sonst eine Rückversand nach Deutschland u.U. nicht mehr zu gewährleisten ist.

Bundestagswahl: Briefwahl kann ab 17. Januar bei der Verbandsgemeinde beantragt werden.

Am Wahltag am 23.02.25, besteht die Möglichkeit in folgenden Wahllokalen in Ochtendung zu wählen:

  • im Foyer der Wernerseck-Halle

  • im Rathaus Sitzungssaal II ( Altentagesstätte )

  • in der Grundschule St.Martin

Die Zuordnung zu den Wahllokalen ist der Wahlbenachrichtung der Verbandsgemeinde zu entnehmen.